"Gemeinden"
 

 

01.09.2011 Kölner Stadt-Anzeiger

GÜTERBAHNHOF Zwei Gemeinden nutzen Räume - nicht ganz legal
Abbruch ruht vorläufig

VON UWE SCHÄFER

Mülheim. Die Abbrucharbeiten an den Hallen des alten Güterbahnhofs an der Schanzenstraße sind gestoppt worden. Grund ist eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln gegen den Eigentümer Aurelis Real Estate, erwirkt von einer afrikanisch-christlichen und einer schiitischen Gemeinde, die Räume der Hallen nutzen.

"Die einstweilige Verfügung ist kürzlich bei uns eingegangen", bestätigt Dirk Dratsdrummer, Pressesprecher von Aurelis, Region West. Nun prüfe die Eigentümerin, ob sie Rechtsmittel gegen die Verfügung einlegt. Doch stellt Dratsdrummer vor vornherein klar: "Die beiden Gemeinden haben uns gegenüber keinerlei Ansprüche zu bleiben, da es nie einen Mietvertrag mit ihnen gegeben hat." Vielmehr seien sie rechtswidrig Untermieter eines Untermieters gewesen. Dratsdrummer: "Wir haben die Gemeinden zwar geduldet und einen Dialog mit ihnen geführt, doch handelte es sich faktisch um eine Hausbesetzung."

"Die beiden Gemeinden nutzen bereits seit mehr als zwei Jahren Teile dieser Hallen als Versammlungsräume, zum Gebet und für ihre Jugendarbeit", sagt Rainer Kippe, der von ihnen mit der Öffentlichkeitsarbeit beauftragt wurde. Zwar habe Aurelis recht, was den Status der Gemeinden als Hausbesetzer angeht, doch "da sie schon mehr als zwei Jahre hier sind und Aurelis mit ihnen verhandelte, sind sie nach bürgerlichem Gesetzbuch vor einer Räumung geschützt." Räumen könne man bei einer Hausbesetzung nur, wenn diese gerade erst erfolgt sei. Man spreche von berechtigtem Besitz, der allerdings schwächer geschützt sei als Eigentum. Aurelis müsse die Gemeinden schon aus den Hallen herausklagen, dürfe sie aber nicht mittels Abbruch vertreiben. Im Übrigen, so Kippe, wollen die Gemeinden nur Zeit gewinnen, um Ausweichquartiere zu finden: "Sie möchten selbst spätestens Ende des Jahres hier weg sein. Diese Zeit sollte ihnen Aurelis gönnen."