26.09.2011 PRESSEINFORMATION der Mülheimer GRÜNEN
zu den Plänen für die Umgestaltung der Frankfurter
Str.
Gefordert ist, dass die Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz
und Montanusstaße zur Flaniermeile wird. Das bedeutet die Schaffung
einer
Aufenthaltsqualität, die u.E. durch die städtische Planung nicht
erfüllt werden kann. Eine Flaniermeile erfordert:
- weniger Verkehr - mehr Platz für Fußgänger
Die Frankfurter Straße hat ihre Funktion als Durchgangsstraße
u.a. durch den Umbau des Wiener Platzes weitgehend verloren. Daher kann
sie auf jeweils eine Fahrspur je Richtung reduziert werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h (Gesamtfahrbahnbreite 6,00-6,50m).
Durch Unterbindung des Linksabbiegens (Ausnahmen Graf-Adolf-Straße
und Montanusstraße - dort Kreisverkehre, deren Mitte durch Busse
überfahren werden kann) können Abbiegespuren und Ampeln entfallen,
wodurch der Verkehr flüssiger werden kann. Radfahrer bekommen evtl.
keine eigene Spuren/Schutzstreifen, was bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung
auf 30 km/h auch nicht notwendig und u. U. sicherer ist (s. die aktuelle
Diskussion zu diesem Thema).
Das nicht mehr mögliche Linksabbiegen von der Frankfurter Str. aus
Richtung Bahnhof in die Fürstenberstr. bzw. aus Richtung Wiener Platz
in die Elisabeth-Breuer Str. führt nicht oder kaum zu mehr Verkehr
in den Anlieger Straßen. Der Verkehr aus Richtung WP kann die Elis-Br.
Str. problemlos über die Bergisch-Gladbacher Str. erreichen. Die
Erreichbarkeit des Parkplatzes/der Parkgarage am Bezirksrathaus ist bequem
über Graf-Adolf Str. und Jan-Wellem Str. möglich. Die genannten
Wegbeziehungen werden heute schon genutzt.
Deutliche Reduzierung des ruhenden Verkehrs durch Wegfall der beidseitigen
Parkstreifen. Es existieren in der unmittelbaren Nähe der Frankfurter
Straße ausreichend Parkplätze, so dass ein Parken auf der Frankfurter
Straße selbst - abgesehen von Behindertenparkplätzen - überflüssig
ist (das führt dann auch zu einer Reduzierung des Parksuchverkehrs).
Auf Streifen von ca. 3,00 m beidseitig der Fahrbahn werden zeitlich begrenzte
Ladezonen ausgewiesen zur Belieferung der Geschäfte. Außerhalb
der Ladezeiten können dort Kurzzeithalteplätze (15 Min.) zugelassen
werden, und außerhalb der Geschäftszeiten Anwohnerparkplätze.
Zwischen den ausgewiesenen Ladezonen/Behinderten-parkplätzen dienen
die Streifen z.B. zur Bepflanzung, Straßenmöblierung (Bänke,
Papierkörbe, Fahrradabstellplätze, Schilder etc.), Außengastronomie
oder Verbreiterung der Flanierflächen. Diese sollen eine durchgehende
Breite von ca. 4,00 m haben.
Im übrigen wäre zu überlegen, ob die Wohnbereiche nördlich
und südlich der Frankfurter Str. zur Verringerung des Parkdrucks
für die Anwohner zu Anliegerparkzonen werden.
Flaniermeile bedeutet auch, dass die ganze Breite der Frankfurter Straße
niveaugleich gestaltet wird (s. Severinstraße). Stolperstellen entfallen.
Übergänge zwischen den beiden Straßenseiten werden durch
Zebrastreifen ermöglicht. Unterschiedliche Bereiche werden durch
Bodenbelag/Pflasterung gegeneinander abgegrenzt. Gleiches gilt auch für
die Fahrspuren selbst, auf denen durch unterschiedliche Pflasterung die
Aufmerksamkeit des rollenden Verkehrs bzw. deren Fahrer erhöht werden
kann.
Zusätzlich könnte man überlegen, ob man die Frankfurter
Straße für LKW's (außer Anlieger) sperrt.
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