"Grüne - Frankfurter Straße"
 

 

 

26.09.2011 PRESSEINFORMATION der Mülheimer GRÜNEN
zu den Plänen für die Umgestaltung der Frankfurter Str.

Gefordert ist, dass die Frankfurter Straße zwischen Wiener Platz und Montanusstaße zur Flaniermeile wird. Das bedeutet die Schaffung einer
Aufenthaltsqualität, die u.E. durch die städtische Planung nicht erfüllt werden kann. Eine Flaniermeile erfordert:
- weniger Verkehr - mehr Platz für Fußgänger

Die Frankfurter Straße hat ihre Funktion als Durchgangsstraße u.a. durch den Umbau des Wiener Platzes weitgehend verloren. Daher kann sie auf jeweils eine Fahrspur je Richtung reduziert werden mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h (Gesamtfahrbahnbreite 6,00-6,50m).

Durch Unterbindung des Linksabbiegens (Ausnahmen Graf-Adolf-Straße und Montanusstraße - dort Kreisverkehre, deren Mitte durch Busse überfahren werden kann) können Abbiegespuren und Ampeln entfallen, wodurch der Verkehr flüssiger werden kann. Radfahrer bekommen evtl. keine eigene Spuren/Schutzstreifen, was bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch nicht notwendig und u. U. sicherer ist (s. die aktuelle Diskussion zu diesem Thema).

Das nicht mehr mögliche Linksabbiegen von der Frankfurter Str. aus Richtung Bahnhof in die Fürstenberstr. bzw. aus Richtung Wiener Platz in die Elisabeth-Breuer Str. führt nicht oder kaum zu mehr Verkehr in den Anlieger Straßen. Der Verkehr aus Richtung WP kann die Elis-Br. Str. problemlos über die Bergisch-Gladbacher Str. erreichen. Die Erreichbarkeit des Parkplatzes/der Parkgarage am Bezirksrathaus ist bequem über Graf-Adolf Str. und Jan-Wellem Str. möglich. Die genannten Wegbeziehungen werden heute schon genutzt.

Deutliche Reduzierung des ruhenden Verkehrs durch Wegfall der beidseitigen Parkstreifen. Es existieren in der unmittelbaren Nähe der Frankfurter Straße ausreichend Parkplätze, so dass ein Parken auf der Frankfurter Straße selbst - abgesehen von Behindertenparkplätzen - überflüssig ist (das führt dann auch zu einer Reduzierung des Parksuchverkehrs). Auf Streifen von ca. 3,00 m beidseitig der Fahrbahn werden zeitlich begrenzte Ladezonen ausgewiesen zur Belieferung der Geschäfte. Außerhalb der Ladezeiten können dort Kurzzeithalteplätze (15 Min.) zugelassen werden, und außerhalb der Geschäftszeiten Anwohnerparkplätze. Zwischen den ausgewiesenen Ladezonen/Behinderten-parkplätzen dienen die Streifen z.B. zur Bepflanzung, Straßenmöblierung (Bänke, Papierkörbe, Fahrradabstellplätze, Schilder etc.), Außengastronomie oder Verbreiterung der Flanierflächen. Diese sollen eine durchgehende Breite von ca. 4,00 m haben.

Im übrigen wäre zu überlegen, ob die Wohnbereiche nördlich und südlich der Frankfurter Str. zur Verringerung des Parkdrucks für die Anwohner zu Anliegerparkzonen werden.

Flaniermeile bedeutet auch, dass die ganze Breite der Frankfurter Straße
niveaugleich gestaltet wird (s. Severinstraße). Stolperstellen entfallen. Übergänge zwischen den beiden Straßenseiten werden durch Zebrastreifen ermöglicht. Unterschiedliche Bereiche werden durch Bodenbelag/Pflasterung gegeneinander abgegrenzt. Gleiches gilt auch für die Fahrspuren selbst, auf denen durch unterschiedliche Pflasterung die Aufmerksamkeit des rollenden Verkehrs bzw. deren Fahrer erhöht werden kann.


Zusätzlich könnte man überlegen, ob man die Frankfurter Straße für LKW's (außer Anlieger) sperrt.