"Kosten"
 

 

03.11.2011 Kölnische Rundschau

Stadt muss zuzahlen
"Mülheim 2020" wird etwa 2,3 Millionen Euro teurer

DIERK HIMSTEDT

MÜLHEIM. Die Kosten insbesondere für die städtebaulichen Projekte des Strukturförderprogramms "Mülheim 2020" erhöhen sich von etwa 40 Millionen auf rund 42,2 Millionen Euro. Da die Förderung des Programms auf die erstgenannte Summe gedeckelt ist, muss die Stadt für die zusätzliche Summe von rund 2,3 Millionen aufkommen.

Nachdem die Bezirksvertretung bereits einstimmig, bei Enthaltung der CDU-Fraktion, zugestimmt hatte, beschlossen nun auch der Verkehrsausschuss, Finanzausschuss und abschließend der Rat die Bereitstellung der notwendigen zusätzlichen Mittel. Die politischen Vertreter schlossen sich damit den Gründen an, die die Verwaltung im Vorfeld vorgelegt hatte. Danach mache die Finanzierung der Kostenerhöhung Sinn, weil es sich bei den städtebaulichen Projekten vor allem um die Verschönerung von Einkaufsstraßen und Plätzen handele, die den Einkaufszentren und den Anwohnern nachhaltig, über den Programmzeitraum bis zum Jahr 2014 hinaus, zugute kommen. Die zusätzlichen Kosten sollen in den Haushalten für Straßen-, Wege- und Plätzebau in den Jahren 2013 (1,2 Millionen Euro) und 2014 (1,1 Millionen Euro) entsprechend eingespart werden.

Anfang September hatte der Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses (StEA), Karl-Jürgen Klipper, in der Sitzung gegenüber der Verwaltung beklagt, dass bei vielen Bauprojekten generell zu knapp kalkuliert werde und somit keine "vernünftige und verlässliche Finanzplanung" möglich sei. Der Ausschuss-Beigeordnete und städtische Dezernent für Bauen und Planen, Bernd Streitberger, hatte ihm daraufhin entgegnet, dass es rechtlich nicht zulässig sei, auf eine sorgfältig durchgerechnete Kalkulation einen beliebigen Zuschlag zu addieren. Man müsse sich eben an die Vorgaben halten, die bei der Planung vorlägen, so der Dezernent weiter. Die CDU hatte er damit im Ausschuss dennoch nicht überzeugt: im September stimmte sie im StEA gegen die Finanzierung der genannten zusätzlichen Kosten aus dem städtischen Haushalt. (dhi)